KASSENBEITRAG
Verhinderungspflege & Entlastungsbetrag
Im Folgenden möchte ich Sie kurz über die Möglichkeiten der häuslichen Verhinderungspflege und den monatlich abrufbaren Entlastungsbetrag im Rahmen der individuellen Pflegeunterstützung durch die Pflegekasse informieren:
Verhinderungspflege – das Wichtigste auf den Punkt gebracht
- ab Pflegegrad 2 im Rahmen der häuslichen Versorgung beantragbar
- kann bei Verhinderung der pflegenden Person bzw. der pflegenden Angehörigen bei der Pflegekasse geltend gemacht werden
- erstreckt sich über einen maximalen Zeitraum von 42 Kalendertagen im Jahr
- der erstattungsfähige Betrag liegt zwischen Euro 1.612 und Euro 2.418 / Stand Februar 2023
- zur Erstattung der Kosten für eine im häuslichen Umfeld organisierte Ersatzpflege durch care natura kann der hier als PDF hinterlegte Antrag zur Einreichung bei der Kasse genutzt werden
- die Pflegekasse übernimmt auch dann die Kosten, wenn eine Verhinderungspflege von kurzer Dauer ist, also für wenige Stunden, bspw. im Rahmen eines Arztbesuches, eines Theater- oder Kinoabends
Entlastungsbetrag – in der Kürze liegt die Würze
- Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Beitrag der Pflegekasse und kann auch rückwirkend erstattet werden
- der Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger
- Anspruch haben alle pflegebedürftigen Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 im Rahmen der häuslichen Versorgung
- Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt monatlich bei 125 Euro im Monat, beziehungsweise bei 1.500 Euro pro Jahr / Stand Februar 2023
- die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen soll individuell gefördert werden
- Menschen mit Pflegebedarf sollen hinsichtlich des Erhalts ihrer Alltagsfähigkeiten / persönlichen Ressourcen und bei der Aufrechterhaltung ihrer sozialen Kontakte sinnvolle Unterstützung erfahren
- besonders Menschen mit Behinderung bzw. ältere Menschen die bspw. von Demenz betroffen sind und im häuslichen Umfeld leben, können von dem individuellen Angebot von care natura profitieren
- Individuelle körperbezogene Pflegemaßnahmen, aktivierende Betreuungsangebote, Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung, Prophylaxen, Kurzzeitpflege, stundenweise Tagesbetreuung und gezielte Einzelförderung stehen hierbei im Vordergrund
Gerne stehe ich Ihnen und Ihren Angehörigen für Rückfragen und Terminvereinbarungen persönlich zur Verfügung.
Ihr Martin Weiher-Wolter